Ihr erster Besuch

Ihr erster Termin bei PhysioErleben in Frammersbach

So starten Sie optimal vorbereitet in Ihre physiotherapeutische Behandlung

Sie möchten einen Termin bei PhysioErleben vereinbaren? Das geht ganz einfach – telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserer Praxis in Frammersbach.

Was Sie beim ersten Termin erwartet

Ihr erster Besuch ist der wichtigste Schritt für eine erfolgreiche Therapie. Deshalb nehmen wir uns besonders viel Zeit, um Ihre Beschwerden genau zu erfassen und gemeinsam mit Ihnen den besten Behandlungsweg zu planen.

Bitte kommen Sie etwa 15 Minuten vor Ihrem Termin, um in Ruhe einen Anamnesebogen auszufüllen und Ihre ärztliche Verordnung abzugeben. Im Anschluss an Ihren ersten Termin vereinbaren wir gerne direkt Ihre Folgetermine, damit Sie lückenlos weitermachen können.

Das sollten Sie mitbringen:

  • Ihre Krankenversichertenkarte
  • Ihren Befreiungsausweis, falls Sie von der Zuzahlung befreit sind
  • Die ärztliche Verordnung (bitte Vorder- und Rückseite mitbringen)
  • Ggf. relevante Unterlagen wie Befunde, Röntgenbilder oder OP-Berichte
  • Ein Handtuch zum unterlegen
  • Bequeme oder sportliche Kleidung, je nach Therapieform

Wichtige Hinweise zur Behandlung

Eine Behandlung auf Kassenrezept muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie gleichzeitig eine andere physiotherapeutische Behandlung auf Rezept erhalten.

Während einer Erkältung, Infektion, Fieber oder Antibiotika-Einnahme dürfen wir aus medizinischen Gründen nicht behandeln. In diesem Fall sagen Sie Ihren Termin bitte mindestens 24 Stunden im Voraus ab.

Zahlung & Eigenbeteiligung
Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung ist spätestens bis zur zweiten Behandlung fällig und kann bei uns ganz bequem per EC-Karte beglichen werden.

Unsere Praxis PhysioErleben in Frammersbach arbeitet nach dem Prinzip einer reinen Terminpraxis. Das bedeutet: Jeder Behandlungstermin ist fest und exklusiv für Sie reserviert. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann dieser Termin oft nicht mehr anderweitig vergeben werden.

Daher bitten wir Sie:
Sagen Sie Ihren Termin mindestens 24 Stunden vorher ab, falls Sie verhindert sind. Bitte beachten Sie: Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt, behalten wir uns vor, die vorgesehene Leistung privat in Rechnung zu stellen – gemäß gesetzlicher Grundlage (§ 252 BGB, § 611 Satz 3 SGB).

Selbstverständlich können Sie den Termin im Rahmen der Fristen Ihrer Krankenkasse nachholen.

Als gesetzlich versicherte Patientin oder Patient sind Sie – sofern keine Befreiung vorliegt – verpflichtet, eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten.

Diese beträgt:
10 % des Rezeptwertes gemäß § 32 SGB V

Zusätzlich eine Pauschale von 10 € pro Verordnung gemäß § 61 SGB V

Wichtig:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.